Immobilie als Kapitalanlage

Bestandsimmobilie

Neubauimmobilie

Denkmalschutz

Denkmalschutz m. Erbbaurecht

Kaufpreis abzgl. Grundstücksanteil

Kaufpreis abzgl. Grundstücksanteil

Kaufpreis abzgl. Grundstücksanteil

Kaufpreis KEIN Abzug des Grundstücksanteils

Bemessungsgrundlage für das Finanzamt zur Absetzung der AfA-fähigen
Kosten der Immobilie

Lineare Abschreibung

Degressive Abschreibung

Denkmalschutz-AfA (§7 h,i EStG)

2% p.a. über 50 Jahre

Seit 01.01.2006
- nur noch linear
absetzbar mit 2%
p.a. über 50 Jahre

Sanierungskostenanteil innerhalb von 12 Jahren zu 100% absetzbar
1. - 8. Jahr 9% p.a.
9 - 12. Jahr 7% p.a.

zusätzlich Altbauanteil linear absetzbar:
Gebäude wurde
a) vor dem 31.12.1924 erbaut: 2,5% p.a. linear
b) nach dem 31.12.1924 erbaut: 2% p.a. linear
Besonderheit bei Denkmalschutz m. Erbbaurecht: Zahlung eines monatlichen Erbbauzinses (steuerlich absetzbar!)



Seite 1 • Seite 2 • Seite 3