Die denkmalgeschützte Immobilie
Wann ist es ein Denkmal?
Eine denkmalgeschützte Immobilie ist immer ein Unikat mit besonderem Flair - durch ihre historischen Elemente, ihre Lage und Individualität - Gründerzeithäuser sind nicht duplizierbar. Aufgrund des begrenzten Angebotes ist eine Wertsteigerung zu erwarten. Die Klassifizierung als Denkmal erfolgt durch das Amt für Denkmalschutz.
Warum ist die Investition in denkmalgeschützte Immobilien interessant?
Nachdem das Objekt die Einstufung als Denkmal erhalten hat, werden alle Kosten die im Zusammenhang mit der Wiederherstellung des Objektes stehen, und die vom Amt für Denkmalschutz genehmigt worden sind, als Werbungskosten anerkannt. Diese so genannten Sanierungskosten sind innerhalb von 12 Jahren zu 100% steuerlich absetzbar (siehe auch Abschreibungsarten). Je höher also der Sanierungskostenanteil eines Gebäudes ist, desto höher sind damit auch die vom Kapitalanleger anzusetzenden Werbungskosten.
Durch diese hohen Abschreibungsmöglichkeiten ist die denkmalgeschützte Immobilie das Optimum für Kapitalanleger in Bezug auf die Rendite (nach Steuern).
Während der gesamten Sanierungsdauer werden die Arbeiten unter Aufsicht des Amtes für Denkmalschutz überwacht. Sinn und Zweck dieser Überwachung und Abstimmung ist es, das Objekt wieder in den ursprünglichen Zustand zu versetzen.
Seite 1 • Seite 2 • Seite 3








